
Die Beteiligung an einer Schlägerei (früher Raufhandel) ist ein Tatbestand des deutschen Strafrechts, der das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit schützt. Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, da bei Schlägereien eine generelle Gefährlichkeit für Leib und Leben festzustellen ist, einzelne Verantwortliche aber schwer au...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Beteiligung_an_einer_Schlägerei

Von einer Beteiligung an einer Schlägerei im Sinne des Strafrechts spricht man, wenn sich jemand an einer Schlägerei oder einem Angriff beteiligt, bei der es zu einem Toten oder einer schweren Köperverletzung gekommen ist. Die Beteiligung ist in diesem Fall gemäß § 231 StGB strafbar. Bei dem Tod bzw. der schweren Körperverletzung handelt es ...
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https://www.lexexakt.de/glossar/beteiligunganeinerschlaegerei.php
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